Kostenübernahme
Psychotherapeutische Behandlungen werden in der Regel von den Krankenversicherungen übernommen, sofern ein entsprechender Antrag
gestellt und bewilligt wurde.
In meiner Praxis stehen Ihnen verschiedene Wege zur Abrechnung zur Verfügung.
Welcher für Sie gilt, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab:
- Privatversicherte
- Beihilfe und andere Versorgungswerke
- Gesetzlich versicherte über das Kostenerstattungsverfahren
- Selbstzahler*innen
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse einmal nach, welche Leistungen übernommen werden. So wissen Sie frühzeitig, welche Kosten für Sie entstehen können.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Grundlage für die Behandlungskosten stellt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) dar, sowie seit dem 01.07.2024 eine zusätzliche Abrechnungsempfehlung.
Bei Vorliegen einer Behandlungsindikation werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten
Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet.
Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den die Versicherten abgeschlossen haben.
Ich empfehle Ihnen, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung/ Ihrer Beihilfestelle nach den
Bedingungen der Kostenübernahme für Ihr mitversichertes Kind zu erkundigen.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn ich Ihnen dabei behilflich sein kann.
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzlich versicherte PatientInnen kann ich nicht ohne Weiteres behandeln, da ich momentan keine
vertragspsychotherapeutische Zulassung habe.
Die Behandlung kann allerdings über das so genannte Kostenerstattungsverfahren erfolgen.
Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen. Für die Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse verlangen diese einen Antrag auf Kostenerstattung.
Für das Kostenerstattungsverfahren müssen einige Formulare und Nachweise als Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Gerne bin ich bei den Formalitäten behilflich und sende Ihnen per Mail Informationen zu Bedingungen und Ablauf zu.
Selbstzahler
Sie können die Kosten der Psychotherapie auch selbst übernehmen. Hierzu muss kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen werden, da ich Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung stelle.
Bei den Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen seit 01.07.2024.